3. Kriterien zur Festlegung des betroffenen Personenkreises

Das Namensregister nennt 1675 Menschen. Von ihnen lebten 1345 während des Dritten Reiches in unserer Stadt, d.h. sie hatten hier laut polizeilicher Anmeldung zwischen 1933 und 1945 irgendwann für längere oder kürzere Zeit einen festen Wohnsitz. Die restlichen 330 lebten zu dieser Zeit entweder nicht mehr, oder wohnten nicht mehr in Worms; sie wurden dennoch aufgenommen, um Familienzusammenhänge aufzuzeigen.

Wo es sich um alteingesessene Wormser Familien handelt, werden auch ältere Vorfahren genannt und soweit zurückverfolgt, wie dies nach hiesigen Quellen möglich ist. Ihre Namen sind im Namensregister aber nicht verzeichnet.

"Wormser" sind in dieser Dokumentation die Bewohner des damaligen Stadtgebietes einschließlich der Vororte Hochheim, Neuhausen und Pfiffligheim. Nicht berücksichtigt wurden Herrnsheim, Horchheim, Leiselheim, und Weinsheim, die 1942 eingemeindet wurden, natürlich auch nicht Abenheim, Ibersheim, Heppenheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim und Wiesoppenheim, die ja erst seit 1969 zu Worms gehören. Namen und Schicksale jüdischer Einwohner dieser Orte wurden nur in Einzelfällen festgehalten, wenn sie sich aus familiären Zusammenhängen oder durch Zufall ergaben. (s. Gutmann III aus Herrnsheim)

"Jude" war im Dritten Reich nicht nur, wer der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte. Die sogenannten "Nürnberger Gesetze" vom 15.9.1935 und Nachfolge-Verordnungen hatten festgelegt, dass Jude sei, wer von mindestens 3 jüdischen Großeltern abstammte, auch wenn die Nachfahren sich hatten taufen lassen oder keiner Religionsgemeinschaft mehr angehörten. Dementsprechend richteten sich die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen nicht nur gegen "Glaubensjuden", sondern uneingeschränkt gegen alle, die im nationalsozialistischen Sinne als "Rassejuden" zu gelten hatten. Wer nach diesen Kriterien in Worms zu den Verfolgten gehörte, wurde in die Dokumentation aufgenommen.

Den zeitlichen Rahmen dieser Dokumentation bilden im wesentlichen die 12 Jahre des Dritten Reiches. Zeitweilig geboten familiäre Zusammenhänge, auch frühere Jahre mit einzubeziehen. Mitgeteilt wird auch, was für die Zeit nach Kriegsende 1945 von Überlebenden bekannt wurde. Zeitlicher Ausgangspunkt ist nicht der 30.1.1933, der Tag der Machtergreifung Hitlers, sondern die Jahreswende 1932/33 ohne festen Stichtag, um die Ausgangssituation darzustellen. Die nationalsozialistische Gewaltherrschaft hatte in Worms bereits am 21.3.1945 mit dem Einrücken amerikanischer Streitkräfte in die zerstörte Stadt ihr Ende gefunden. Leider wurden aber auch danach noch einige verschleppte Wormser Juden Opfer der nationalsozialistischen Mordmaschinerie, die erst zum Stillstand kam, als Deutschland am 8.5.1945 vor den siegreichen Alliierten kapitulierte.

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